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   VGH Baden-Württemberg, 17.05.2013 - 8 S 313/11   

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VGH Baden-Württemberg, 17.05.2013 - 8 S 313/11 (https://dejure.org/2013,16136)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.05.2013 - 8 S 313/11 (https://dejure.org/2013,16136)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Mai 2013 - 8 S 313/11 (https://dejure.org/2013,16136)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 Abs 3 BauGB, § 6 BauNVO
    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan, der ein Mischgebiet festsetzt - Frage der städtebaulichen Erforderlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 6; BauGB § 1 Abs. 3
    Städtebauliche Erforderlichkeit der Festsetzung eines Mischgebiets

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Etikettenschwindel" bei Gebietsfestsetzung unzulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 1910 ZfBR 2013, 801 (Leitsatz) DÖV 2013, 822 (Leitsatz) ZfWG 2013, 454 (Ls.)
  • ZfBR 2013, 692
  • ZfBR 2013, 801 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerwG, 18.05.1994 - 4 NB 27.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Befugnis zum Antrag auf Normenkontrolle durch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.05.2013 - 8 S 313/11
    Obwohl sie nicht Eigentümerin des von den Festsetzungen betroffenen Grundstücks ist, folgt ihre Antragsbefugnis bereits aus einer möglichen Verletzung einer grundrechtlich geschützten subjektiv-rechtlichen Position und nicht - nur - aus einem Verstoß gegen das in § 1 Abs. 7 BauGB enthaltene - drittschützende - Abwägungsgebot, welches zwar weiter reicht - weil abwägungsbeachtlich nicht nur subjektive Rechte, sondern darüber hinaus auch bestimmte private Interessen sind -, aber solche Interessen nicht erfasst, die im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses für den Gemeinderat nicht erkennbar und deshalb auch nicht abwägungserheblich waren oder nicht vorlagen (vgl. hierzu z. B. BVerwG, Urteil vom 30.04.2004 - a. a. O. und Beschlüsse vom 22.08.2000 - 4 BN 38.00 - NVwZ 2000, 1413 und 18.05.1994 - 4 NB 27.93 -NVwZ 1995, 264).

    Ein möglicherweise verletztes eigenes Recht kann sich dabei nicht nur aus einer eigentumsrechtlichen Position i. S. von Art. 14 Abs. 1 GG ergeben, sondern auch aus der in Art. 2 Abs. 1 GG geschützten allgemeinen Handlungsfreiheit, die auch die wirtschaftliche Entfaltungsfreiheit umfasst (BVerwG, Beschluss vom 18.05.1994, a. a. O.), oder aus der durch Art. 12 GG geschützten Berufsfreiheit eines Spielhallenbetreibers.

    Die Anforderungen an die Antragsbefugnis dürfen daher auch nicht höher sein, als wenn ein Nichteigentümer die Erteilung einer Baugenehmigung begehrt (BVerwG, Beschluss vom 18.05.1994, a. a. O.).

  • BVerwG, 14.08.1995 - 4 NB 21.95

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.05.2013 - 8 S 313/11
    Der Gesetzgeber ermächtigt sie, diejenige "Städtebaupolitik" zu betreiben, die ihren städtebaulichen Ordnungsvorstellungen entspricht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.08.1995 - 4 NB 21.95 -Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 86; Urteil vom 26.03.2009 - 4 C 21.07 -BVerwGE 133, 310 ).

    Die Gemeinde besitzt insoweit ein sehr weites planerisches Ermessen (BVerwG, Beschluss vom 14.08.1995 - 4 NB 21.95 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.1991 - 8 S 979/91

    Genehmigung eines Bauvorhabens, Verteilung gemeindlicher Planungsabsichten -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.05.2013 - 8 S 313/11
    Zu einem rechtlich zulässigen Absehen von einer tatsächlichen Durchmischung von Gewerbe und Wohnen könne auf das Urteil des erkennenden Senats vom 15.10.1991 (8 S 979/91) und das Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 16.03.2001 (7 A 1072/96 - BauR 2001, 1234) verwiesen werden.

    Auch der von der Antragsgegnerin zitierten Entscheidung des erkennenden Senats vom 15.10.1991 (a. a. O.) liegt keine vergleichbare Fallkonstellation zugrunde.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2001 - 7 A 1072/96

    Überplanung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils; Nachbarklage während

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.05.2013 - 8 S 313/11
    Zu einem rechtlich zulässigen Absehen von einer tatsächlichen Durchmischung von Gewerbe und Wohnen könne auf das Urteil des erkennenden Senats vom 15.10.1991 (8 S 979/91) und das Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 16.03.2001 (7 A 1072/96 - BauR 2001, 1234) verwiesen werden.

    Dem Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 16.03.2001 (a. a. O.) lag ein Sachverhalt zugrunde, in dem in einem faktischen allgemeinen Wohngebiet bereits verschiedene gewerbliche Nutzungen vorhanden und darüber hinaus auch Entwicklungstendenzen zu weiterer gewerblicher Nutzung festzustellen waren.

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.05.2013 - 8 S 313/11
    Unwirksam ist eine solche Angebotsplanung aber, wenn sie auf unabsehbare Zeit aus tatsächlichen Gründen keine Aussicht auf Verwirklichung bietet oder ihr unüberwindliche rechtliche Hindernisse im Weg stehen und der Bebauungsplan damit den gestaltenden Auftrag der Bauleitplanung verfehlt (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 25.04.2002 - 4 BN 20.02 - juris, vom 08.11.2004 - 4 BN 39.04 - NVwZ 2005, 324 und vom 11.05.1999 - 4 BN 15.99 - BauR 1999, 1136 jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 01.08.2001 - 4 B 23.01

    Bauvorbescheid; Befreiung; Planungsabsicht; Veränderungssperre; Teilnichtigkeit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.05.2013 - 8 S 313/11
    Mängel, die einzelnen Festsetzungen eines Bebauungsplans anhaften, führen nur dann - ausnahmsweise - nicht zu dessen Gesamtunwirksamkeit, wenn die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen, für sich betrachtet, noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB bewirken können (Grundsatz der Teilbarkeit) und wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, dass die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung ohne den unwirksamen Teil beschlossen hätte (Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers; vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 22.01.2008 - 4 B 5.08 - juris und vom 01.08.2001 - 4 B 23.01 - NVwZ 2002, 205).
  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.05.2013 - 8 S 313/11
    Dies ist immer dann anzunehmen, wenn nach den Umständen des Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den Ermittlungsfehler die Planung anders ausgefallen wäre (BVerwG, Urt. v. 09.04.2008 - 4 CN 1.07 - NVwZ 2008, 899 ff., m.w.N. zu einem Mangel im Abwägungsvorgang und Ernst-Zinkahn-Bielenberg, a.a. O, § 214 Rn. 39h und 141).
  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.05.2013 - 8 S 313/11
    Von Gesamtunwirksamkeit ist auszugehen, wenn einzelne unwirksame Festsetzungen mit dem gesamten Bebauungsplan in einem untrennbaren Regelungszusammenhang stehen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20.08.1991 - 4 NB 3.91 -NVwZ 1992, 567 und 08.08.1989 - 4 NB 2.89 - NVwZ 1990, 159).
  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter"

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.05.2013 - 8 S 313/11
    Ein Gericht darf insbesondere nicht gestaltend tätig sein, sondern hat den planerischen Willen des Ortsgesetzgebers zu respektieren (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 19.09.2002 - 4 CN 1.02 - BVerwGE 117, 58).
  • BVerwG, 08.11.2004 - 4 BN 39.04

    Eingeschränktes Gewerbegebiet; Baugebietstyp; Geschäfts-, Büro- und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.05.2013 - 8 S 313/11
    Unwirksam ist eine solche Angebotsplanung aber, wenn sie auf unabsehbare Zeit aus tatsächlichen Gründen keine Aussicht auf Verwirklichung bietet oder ihr unüberwindliche rechtliche Hindernisse im Weg stehen und der Bebauungsplan damit den gestaltenden Auftrag der Bauleitplanung verfehlt (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 25.04.2002 - 4 BN 20.02 - juris, vom 08.11.2004 - 4 BN 39.04 - NVwZ 2005, 324 und vom 11.05.1999 - 4 BN 15.99 - BauR 1999, 1136 jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

  • BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89

    Entbehrlichkeit der Festsetzung baulicher bzw. technischer Maßnahmen; Reichweite

  • BVerwG, 22.01.2008 - 4 B 5.08

    Erfüllung der Kriterien eines bestimmten Anlagentyps durch Festsetzung einer

  • BVerwG, 25.04.2002 - 4 BN 20.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an eine

  • BVerwG, 11.11.1998 - 4 BN 50.98
  • BVerwG, 17.08.1989 - 4 NB 22.89

    Anforderungen an die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- bzw.

  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 34.86

    Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben in einem Mischgebiet; Unzulässigkeit

  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 1.03

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Amtshaftung; enteignungsgleicher Eingriff;

  • BVerwG, 26.03.2009 - 4 C 21.07

    Bebauungsplan; Änderung; Mischgebiet; Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben;

  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines

  • BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum;

  • BVerwG, 22.12.1989 - 4 NB 32.89

    Wahrung der allgemeinen Zweckbestimmung eines Baugebiets bei Gliederung in einem

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2004 - 8 S 1374/03

    Befangenheit bei Beschlussfassung über Bebauungsplan; Zulässigkeit der Planung

  • BVerwG, 25.01.2002 - 4 BN 2.02

    Antragbefugnis für ein Normkontrollverfahren; Eigentümer eines im Plangebiet

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.10.2009 - 1 C 10150/09

    Bauplanungsrecht: Etikettenschwindel wegen vorgeschobener Mischgebietsausweisung

  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.1986 - 8 S 1068/86

    Zulässigkeit der Errichtung eines Discountladens in einem Mischgebiet

  • OVG Niedersachsen, 25.03.1994 - 1 K 6147/92

    VDI-Richtlinie; Wohnbebauung; Nachbarschaft; Schweinezuchtbetrieb; Landwirt;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2002 - 7a D 118/00

    Ausweisung von Flächen innerhalb eines Dorfgebietes im Rahmen eines

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2002 - 1 K 4221/00

    Allgemeines Wohngebiet; Bebauungsplanänderung; Bekanntmachung; Diskothek;

  • VGH Bayern, 03.04.2007 - 25 N 03.1282
  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.1995 - 5 S 2916/93

    Gliederung eines besonderen Wohngebiets iSd BauNVO § 4a in Nutzungsbereiche

  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2020 - 8 S 499/18

    Rechtfertigung der Festsetzung eines Mischgebiets - Umsetzbarkeit von Ausnahmen

    Selbst wenn mit diesen Erwägungen nicht nur mögliche Wirkungen der Gebietsausweisung beschrieben, sondern auch bereits die städtebaulichen Zielsetzungen konkretisiert werden sollten, ließe sich ihnen doch nicht entnehmen, dass es dem planerischen Willen der Antragsgegnerin entsprochen hätte, gerade ein Mischgebiet mit der ein solches kennzeichnenden Gleichwertigkeit und Gleichgewichtigkeit von Wohnen und nicht wesentlich störendem Gewerbe (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.04.1996 - 4 B 51.96 -, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 179; Urt. v. 04.05.1988 - 4 C 34.86 -, BVerwGE 79, 309 ) und nicht "nur" ein allgemeines Wohngebiet auszuweisen, in dem ebenso der Versorgung dienende Betriebe (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO) und ausnahmsweise sonstige nicht störende Betriebe (§ 4 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO) zulässig wären (vgl. Senatsurt. v. 17.05.2013 - 8 S 313/11 -, VBlBW 2014, 194 = juris Rn. 32; OVG RP, Urt. v. 21.10.2009 - 1 C 10150/09 -, juris, Rn. 28).

    Abgesehen davon, dass das Vorsehen einer "Pufferzone" aus Gründen des Immissionsschutzes allein noch keinen tragfähigen städtebaulichen Grund für die Ausweisung gerade eines Mischgebiets darstellte (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.02.2002 - 4 CN 5.01 -, Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 25; Senatsurt., v. 17.05.2013, a.a.O.; OVG RP, Urt. v. 21.06.2017 - 8 C 10068/17 -, ZfBR 2017, 808; OVG RP, 21.10.2009, a.a.O., juris Rn. 25; SH OVG, Urt. v. 18.05.2017 - 1 KN 7/15 -, juris; OVG Brbg., Urt. v. 09.05.2012 - OVG 2 A 17.10 -, juris Rn. 59), erschließt sich nicht, warum zwischen einem Allgemeinen Wohngebiet und einem Mischgebiet bzw. einem - einem "Mischgebiet gleichgesetzten" - Sondergebiet überhaupt ein "Puffer" vorzusehen sein sollte, zumal die von der Antragsgegnerin angeführten Behindertenwerkstätten ohnehin Rücksicht auf die unmittelbar östlich benachbarten reinen Wohngebiete zu nehmen haben.

    Ob es sich dabei um eine rein aus Gefälligkeit für den Investor getroffene Baugebietsfestsetzung handelte oder im Hinblick auf ein auch von der Antragsgegnerin angestrebtes verdichtetes allgemeines Wohngebiet (vgl. hierzu die inzwischen erteilte Baugenehmigung vom 31.03.2019) von einen sog. Etikettenschwindel gesprochen werden kann (vgl. Kuschnerus, a.a.O.; Senatsurt. v. 17.05.2013, a.a.O.; OVG Lüneburg, Urt. v. 18.01.1983 - 1 C 2/82 -, BRS 40 Nr. 12; OVG RP, Urt. v. 21.06.2017, a.a.O. u. Urt. v. 21.10.2009, a.a.O.; SH OVG, Urt. v. 18.05.2017, a.a.O.), mag hier dahinstehen.

    Mängel, die einzelnen Festsetzungen eines Bebauungsplans anhaften, führen nur dann - ausnahmsweise - nicht zu dessen Gesamtunwirksamkeit, wenn die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen, für sich betrachtet, noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB bewirken können und wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, dass die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung ohne den unwirksamen Teil beschlossen hätte (vgl. Senatsurt. v. 17.05.2013, a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 22.01.2008 - 4 B 5.08 -, BRS 73 Nr. 22).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2017 - 3 S 2428/15

    Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan "Wochenendhausgebiet" -

    Der Gesetzgeber ermächtigt sie, diejenige "Städtebaupolitik" zu betreiben, die ihren städtebaulichen Ordnungsvorstellungen entspricht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.8.1995 - 4 NB 21.95 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 86 = juris Rn. 3; Urt. v. 26.3.2009 - 4 C 21.07 - BVerwGE 133, 310 = juris Rn. 17; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.5.2013 - 8 S 313/11 - VBlBW 2014, 194 = juris Rn. 30).

    Eine Planung ist dann gerechtfertigt, wenn sie nach dem städtebaulichen Konzept "vernünftigerweise" geboten erscheint (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.4.2004 - 8 S 1374/03 - BauR 2005, 57 = juris Rn. 22, Urt. v. 17.5.2013 - 8 S 313/11 - VBlBW 2014, 194 = juris Rn. 30).

    Die Gemeinde besitzt insoweit ein sehr weites planerisches Ermessen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.8.1995 - 4 NB 21.95 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 86 = juris Rn. 3; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.5.2013 - 8 S 313/11 - VBlBW 2014, 194 = juris Rn. 30).

    Unwirksam ist eine solche Planung aber, wenn sie auf unabsehbare Zeit aus tatsächlichen Gründen keine Aussicht auf Verwirklichung bietet oder ihr unüberwindliche rechtliche Hindernisse im Weg stehen und der Bebauungsplan damit den gestaltenden Auftrag der Bauleitplanung verfehlt (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 25.4.2002 - 4 BN 20.02 - juris Rn. 6; Beschl. v. 11.5.1999 - 4 BN 15.99 - BauR 1999, 1136 = juris Rn. 5; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.5.2013 - 8 S 313/11 - VBlBW 2014, 194 = juris Rn. 30).

  • VG Freiburg, 15.07.2021 - 4 K 3230/20

    Bestimmung der Eigenart und der allgemeinen Zweckbestimmung eines Baugebiets;

    Eine Planung ist dann gerechtfertigt, wenn sie nach dem städtebaulichen Konzept "vernünftigerweise" geboten erscheint (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.05.2013 - 8 S 313/11 -, juris Rn. 30).

    Die Festsetzung eines Mischgebiets ist hiernach städtebaulich nicht gerechtfertigt, wenn der Plangeber die Entstehung eines solchen Gebiets gar nicht anstrebt oder wenn diese Entwicklung wegen der vorhandenen Bebauung oder aufgrund sonstiger Festsetzungen im Bebauungsplan faktisch nicht zu erreichen ist (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 03.04.2007 - 25 N 03.1282 -, juris Rn. 17; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.05.2013 - 8 S 313/11 -, juris Rn. 34).

    Wenn nach dem wahren Willen der Gemeinde, wie er aus dem Planungsvorgang und dem Planungsergebnis zutage tritt, das Entstehen eines Mischgebiets offensichtlich nicht ernsthaft beabsichtigt ist, ist die Festsetzung zur Umsetzung des wirklichen Planungsziels nicht erforderlich (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 03.04.2007 - 25 N 03.1282 - juris, Rn. 17; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.10.2009 - 1 C 10150/09 -, juris Rn. 25ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.05.2013 - 8 S 313/11 -, juris Rn. 34; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 04.09.2019 - 2 K 14/18 -, juris Rn. 71).

    In diesem Fall verfehlt der Bebauungsplan den gestaltenden Auftrag der Bauleitplanung, weil die Festsetzung nicht vollzogen werden kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.05.2013 - 8 S 313/11 -, juris Rn. 30).

    Von Gesamtunwirksamkeit ist stets dann auszugehen, wenn einzelne unwirksame Festsetzungen mit dem gesamten Bebauungsplan in einem untrennbaren Regelungszusammenhang stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.04.2009 - 4 CN 5.07 -, juris Rn. 29, und Urteil vom 05.05.2015 - 4 CN 4.14 -, juris Rn. 19; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.05.2013 - 8 S 313/11 -, juris Rn. 35).

    Dass die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch einen Plan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.04.2009 - 4 CN 5.07 -, juris Rn. 29, und Urteil vom 05.05.2015 - 4 CN 4.14 -, juris Rn. 19; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.05.2013 - 8 S 313/11 -, juris Rn. 35), kann nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden.

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